Deadlines und Fristen der NIS 2

Die NIS 2 Richtlinie der EU hat das Ziel, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau zu schaffen – und das möglichst bald. Aufgrund der Entwicklung der Bedrohungslandschaft und der Defizite aus NISG besteht hoher Handlungsbedarf. Bereits am 16. Jänner 2023 trat die neue Richtlinie zur Netz- und Informationsystemsicherheit (NIS-Richtlinie) in Kraft. Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die nötigen Maßnahmen umzusetzen. Durch die Erweiterung der Sektoren sind davon wesentlich mehr Unternehmen betroffen als davor: In Österreich beläuft sich die Schätzung auf bis zu 15.000 Betriebe, die den neuen Regelungen unterliegen.

Da bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen drohen müssen bis zum 17. Oktober 2024 folgende wichtige Schritte durchgeführt werden:

  1. Betroffenheit klären
  2. Ressourcen einplanen
  3. Maßnahmen umsetzen

Angesichts des knappen Zeitrahmens und begrenzter Ressourcen besteht akuter Handlungsbedarf. Das Team von solbysec unterstützt Sie gerne bei allen Anliegen rund um das Thema NIS 2. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Managementteam

Die IT-Security Ihres Unternehmens ist solbysec ein Anliegen. Daher kümmern wir uns – und im Speziellen unser IT-Sicherheits-Profi DI Manuel Dorfer, BSc, als Certified Data & IT-Security Expert – um Sie. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Einführung und Verbesserung von IT-Security-Maßnahmen und -prozessen sowie für Vorkehrungen im Zuge des Datenschutzes. Bringen Sie Ihr Informationssicherheitsmanagement auf aktuellen Stand!