Förderungsmöglichkeiten zur Umsetzung von NIS 2

Rund 15.000 Betriebe in Österreich unterliegen der neuen NIS 2 Regelung und müssen Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Resilienz umsetzen. Cyber Security Schecks unterstützen österreichische KMU bei der Umsetzung dieser Cyber Security Maßnahmen im Rahmen der NIS 2.

Als  Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) werden dabei Fördermittel zur Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bereit gestellt.  Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. 

Bis zu 1000
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Gefördert werden ausschließlich 

  • Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und
  • Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz

die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören. Weitere Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Es wird empfohlen, Beratung zu NIS2 in Anspruch zu nehmen, um die Erfüllung dieser Voraussetzungen vor Antragstellung zu prüfen. 

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Förderung wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.

  • Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro Unternehmen gefördert werden.
  • Achtung bei: De-minimis-Beihilfe.
  • Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Ausschreibungsende mittels Ziehungsverfahren per Zufallsprinzip. Alle Anträge, die innerhalb des definierten Einreichzeitraums in der FFG eingereicht werden, werden berücksichtigt.  
  • Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
  • Der Projektstart muss bis spätestens 01.04.2024 erfolgen.  

Bis zum 17. Oktober 2024 muss die Betroffenheit geklärt, Ressourcen eingeplant und Maßnahmen umgesetzt werden. Es bestehet daher akuter Handlungsbedarf. Betriebe, die sich über Fördermittel zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen informieren möchten, können dies unter folgendem Link machen:

Managementteam

Die IT-Security Ihres Unternehmens ist solbysec ein Anliegen. Daher kümmern wir uns – und im Speziellen unser IT-Sicherheits-Profi DI Manuel Dorfer, BSc, als Certified Data & IT-Security Expert – um Sie. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Einführung und Verbesserung von IT-Security-Maßnahmen und -prozessen sowie für Vorkehrungen im Zuge des Datenschutzes. Bringen Sie Ihr Informationssicherheitsmanagement auf aktuellen Stand!